Die Trauung
Die Ehe in der evangelischen Kirche
Anders als die Taufe ist die Ehe kein Sakrament in der evangelischen Kirche. Während die katholische Kirche sieben Sakramente kennt, gibt es in der evangelischen Kirche nur zwei Sakramente: Die Taufe und das Abendmahl. Bei der Beichte gingen die Meinungen auseinander, ob sie ein Sakrament ist oder nicht. Durchgesetzt hat sich die Beichte als Sakrament allerdings nicht. Für die Reformatoren, speziell für Martin Luther, ist ein Sakrament gekennzeichnet durch ein Verheißungswort und durch ein sichtbares Zeichen. Dies ist bei der Ehe nicht auszumachen. Dennoch verstanden die Reformatoren die Ehe als einen göttlichen Stand, d.h. als eine gute Ordnung Gottes. Rechtlich sahen sie in ihr aber nur ein "weltlich Ding".
Der biblische Bezug der Ehe
Die wichtigsten Stellen in der Bibel zur Ehe sind Genesis 2, 24 und Matthäus 19,4-6: Und Gott schuf sie als Mann und Frau. Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und sie werden ein Fleisch sein. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden. Beide Bibelstellen enthalten keinen Aufruf zur Ehe, setzten die Ehe aber als feste und bekannte Praxis voraus. Da die Lebenswelt der Bibel nur die Ehe zwischen Mann und Frau kannte, werden auch nur diese genannt.
Die Geschichte der Trauung
Das Wort Trauung kommt von "Vertrauenschenken" und von "sich trauen". Wer also eine Hochzeitseinladung verschickt mit der Überschrift: "Wir trauen uns!", der begeht damit nicht ein nettes Wortspiel, sondern kommt lediglich dem Ursprung der Bedeutung "Trauung" auf die Spur. In der Bibel gibt es keine Vorlage oder Form, wie eine Trauung vollzogen werden soll. Deswegen lehnten sich die frühen Christen an das damals geltende Recht des römischen Reiches an. Nach diesem römischen Recht genügte die öffentliche Übereinstimmung der Eheleute vor Zeugen, um die Ehe zu schließen. Allerdings war es den Christen damals wichtig, ihre Ehe zur Prüfung dem Bischof vorzulegen und anschließend einen Gottesdienst zu besuchen. Aus diesem Brauch heraus entwickelte sich die "Brautmesse", bei der die Eheleute ihr Bekenntnis wiederholten und bei der für sie gebetet worden ist. Im Mittelalter wurde die Ehe dann direkt durch die Kirche geschlossen. Nun war es der Priester, der öffentlich die Eheschließung rechtskräftig vollzog. 1563 ist die Ehe zu einem Sakrament in der katholischen Kirche geworden, das sich die Eheleute gegenseitig spenden. Auf evangelische Seite genügte eigentlich die Eheschließung außerhalb der Kirche. Die anschließende Segnung in der Kirche verstand Luther als freiwillig. Allerdings betonte er, dass die Christen diese nicht missen sollten, da sie wüssten, wie sehr man den Segen Gottes und die Fürbitte im ganzen Leben benötigt. Deswegen war die kirchliche Trauung auch von Anfang an üblich in der evangelischen Kirche. Im Zuge der französischen Revolution wurde erst in Frankreich (1793), später auch in Deutschland (1876), die Zivilehe als Pflicht eingeführt. Von da an ist es der Staat bzw. die Stadt, die die Eheschließung vollzieht, nicht mehr die Kirche. Das ist bis heute so. In Würzburg etwa befindet sich das Standesamt im Rathaus, Rückermainstraße 2. Die kirchliche Trauung darf seitdem erst nach der standesamtlichen Eheschließung stattfinden.
Die standesamtliche Eheschließung
Alle nötigen Informationen über eine standesamtliche Eheschließung in Würzburg sind der Homepage der Stadt Würzburg zu entnehmen: www.wuerzburg.de/standesamt.
Verständnis der evangelischen Trauung
Verständnis gehört zur Eheschließung also auch die kirchliche Trauung, bei der Gottes Wort über die Lebensgemeinschaft verkündet wird. Das Brautpaar verspricht sich vor Gott und der Gemeinde gegenseitig Liebe, Achtung, Fürsorge und Treue. Und die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen. Das Zentrum der kirchlichen Trauung ist also nicht etwa der Ringwechsel, der so nach evangelischem gar entfallen kann in der Kirche, sondern der Zuspruch Gottes und der Segen für das Paar.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung
Wenn ein Paar sich kirchlich trauen lassen möchte, dann muss mindestens ein Partner getauft sein und der evangelischen Kirche angehören. Dazu muss die standesamtliche Eheschließung des Paares nach staatlichem Recht vor der kirchlichen Trauung nachweislich vollzogen worden sein. Gehört einer der Eheleute der römischkatholischen Kirche an, so gibt es die Möglichkeit, die Trauung entweder nach dem evangelischem oder nach dem katholischen Formular unter Beteiligung der/des zur Trauung Berechtigten der jeweils anderen Kirche zu vollziehen. Ist einer der Eheleute kein Mitglied der Evangelischen Kirche und steht dem Glauben fern, so gibt es die Möglichkeit anstelle einer Trauung einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung zu feiern.
Der Trauspruch
Jedes Ehepaar wählt sich für die kirchliche Trauung einen Trauspruch aus. Bei der Suche nach einem Trauspruch ist neben der Bibel und dem/der Verantwortlichen für die Trauung auch das Internet eine Fundgrube. Dort finden sich zahlreiche Seiten, die sich mit dem Thema Ehe beschäftigen und manchen eine Hilfe sind. Allerdings ist es bei einer Trauung in der evangelischen Kirche wichtig, dass ein biblischer Spruch ausgewählt wird. Gottes Wort soll die Ehe begeleiten und stets ein Zuspruch sein.
Trauungen in der Gethsemanekirche
Trauungen finden eher selten in der Gethsemanekirche statt. Im Schnitt sind es pro Jahr höchstens fünf Traugottesdienste. Umso mehr freuen wir uns, wenn bei diesen wenigen Trauungen das Brautpaar selbst, dessen Angehörige oder andere an der Gestaltung des Gottesdienstes mitwirken. Das kann geschehen durch die Übernahme von Lesungen, Fürbitten oder kirchenmusikalischen Beiträgen. Um in der Gethsemanekirche getraut zu werden, wenden sich die Brautleute bitte an das Pfarramt in der Kopenhagener Straße 9 (Telefon 09 31 / 6 02 60).
Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist nach kirchlichem Recht derzeit nicht möglich, auch wenn die Diskussion über gottesdienstliche Handlungen anlässlich der Eingehung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft noch nicht abgeschlossen ist. Im Rahmen der seelsorgerlichen Betreuung, die jedem Kirchenglied gilt, ist eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partner aber jederzeit möglich. Diese darf nicht mit einer Trauung verwechselt werden. Zum Schluss: Haben Sie noch Fragen, Anmerkungen, Kritik oder vielleicht besondere Erinnerungen zum Thema "Trauung", so schicken Sie uns diese per Post oder Email an pfarramt.gethsemane.wue@elkb.de
Peter Söder