TAUFE DAMALS, HEUTE UND IN GETHSEMANE, Teil I
Wo kommt die Taufe her?
Die christliche Taufe hat vorchristliche Wurzeln. So kennt das Judentum seit Jahrtausenden Reinigungsbäder, die nicht nur der Körperpflege, sondern auch der "inneren Reinigung" vor Gott galten. Das religiöse jüdische Tauchbad nennt man "Mikwe". Neben den jüdischen Tauchbädern gibt es jedoch auch Hinweise darauf, dass einige Prediger in Israel vor gut 2000 Jahren Menschen symbolisch in Flüssen untertauchten, um damit die Vergebung der Sünden durch Gott sichtbar zu machen. Johannes der Täufer ist ein Bußprediger jener Zeit, dessen Namen wir kennen und von dem wir wissen, dass er im Jordan getauft hat. Einer seiner Täuflinge war der erwachsene Jesus von Nazareth. (Vgl. z.B. Matthäusevangelium, Kapitel 3). Der auferstandene Jesus Christus selbst hat die Taufe als die Handlung zur Aufnahme in die christliche Gemeinschaft angeordnet. Am Schluss des Matthäusevangeliums (Mt, 28,18ff.) heißt es: "Gehet hin in alle Welt und gewinnt Jünger aus allen Völkern, taufet sie auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie zu halten alles, was ich euch geboten habe...". Das Evangelium zu bezeugen und Menschen zu taufen wird so zum Auftrag an uns Christen. Kinder- und Erwachsenentaufe im Neuen Testament werden einige Taufen erwähnt. Manche Täuflinge sind namentlich genannt. Dabei handelt es sich um Erwachsene. Dass auch Kinder getauft wurden, lässt sich nur vermuten, wenn es z.B. heißt, jemand sei "mit seinem Haus" (vgl. Apostelgeschichte, Kapitel 16), also mit seiner Familie, getauft worden. Manche evangelische Kirchen setzen das Glaubensbekenntnis des Täuflings vor der Taufe voraus, dort werden die Gläubigen erst als Jugendliche oder Erwachsene getauft, wenn sie selbst die Bedeutung der Taufe verstehen können. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Taufe von Kindern üblich. Dabei bekennen die Eltern und Paten stellvertretend für das Kind dessen Glauben und übernehmen damit auch den Auftrag, das Kind christlich zu erziehen. Eine Vorschrift, in welchem Alter getauft werden soll, gibt es aber nicht. Selbstverständlich ist auch die Taufe von Kindergartenkindern, Schulkindern und Jugendlichen ebenso möglich wie die Taufe von Babies oder Erwachsenen. In der Gethsemanegemeinde sind Kinder zum Abendmahl zugelassen. Die Teilnahme am Kinderabendmahl setzt die Taufe jedoch voraus. Die Vorbereitung auf die Taufe - wer sich oder sein Kind taufen lassen möchte, kann sich im Pfarramt in der Kopenhagener Straße 9 (Telefon 09 31 / 6 02 60) anmelden.
Die Pfarramtssekretärinnen, Ingrid Kosolowski und Anne-Maria Sacher, besprechen mögliche Termine und leiten den Taufwunsch an die Pfarrerin, den Pfarrer oder den Vikar weiter. Steht der Termin fest, setzt sich die Pfarrerin, der Pfarrer oder der Vikar, der die Taufe vornehmen soll, mit der Familie in Verbindung. Bei einer Kindertaufe führen wir meistens ein vorbereitendes Gespräch. Es ist schön, wenn neben den Eltern auch die Paten bei diesem Gespräch anwesend sein können. Der Taufe von Erwachsenen geht im Allgemeinen ein Taufunterricht voraus. Dieser kann in Form mehrerer Gespräche stattfinden. In der Gethsemanegemeinde bietet darüber hinaus Diakon Georg Pfundt (Tel. 09 31 /66 05 72 75) Glaubenskurse an, in denen er grundlegende Informationen über unseren Glauben vermittelt. Getauft wird üblicherweise in der Kirchengemeinde, in der der Täufling wohnt. Soll ein Täufling in einer anderen Kirchengemeinde bzw. einer anderen Kirche getauft werden, sind dazu Genehmigungen sowohl der Wohnortgemeinde (sog. "Dimissoriale") als auch der Gemeinde, in der getauft werden soll, notwendig.
Die Taufgottesdienste in Gethsemane
Nicht viele evangelische Gemeinden in Deutschland dürfen in jedem Jahr so viele Menschen taufen wie unsere Gethsemanegemeinde. Durch die vielen Kinder auf dem Heuchelhof und viele noch nicht getaufte Erwachsene sind es im Jahr manchmal über 50 Menschen, die durch die Taufe in unsere Gemeinde aufgenommen werden. Da die Taufe das Zeichen der Aufnahme in die christliche Gemeinde ist, sollte eigentlich im Rahmen des sonntäglichen Gottesdienstes getauft werden. Bei der großen Zahl von Täuflingen ist das in unserer Gemeinde jedoch nicht immer möglich. Deshalb bieten wir zusätzlich an einem Samstag im Monat einen Taufgottesdienst an. In einem solchen Taufgottesdienst werden meist zwei bis drei Täuflinge getauft. Taufgottesdienste für eine einzelne Familie sind nur in begründeten Ausnahmefällen nach Absprache möglich. Auf besonderen Wunsch hin kann auch zu Hause getauft werden (sog. "Haustaufe").
Taufe in Notfällen
In der evangelischen Kirche gehen wir davon aus, dass auch ein Kind, das ungetauft stirbt, zu Gott gehört und auferstehen wird. Dennoch ist es der Wunsch vieler Eltern, dass ihr Kind, wenn Todesgefahr besteht, getauft wird. Auch sterbende Erwachsene, die bisher nicht getauft wurden, haben manchmal auf dem Sterbebett noch den Wunsch, die Taufe zu empfangen. Eine solche Taufe in Notfällen kann jeder getaufte Christ vornehmen. Selbstverständlich kann auch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer zu einer Taufe in einem Notfall gerufen werden. Diese Taufe ist gültig und unwiederholbar und wird dem zuständigen Pfarramt zum Eintrag in die Kirchenbücher weitergemeldet.
Das Patenamt
Früher wurden die Paten von der Kirchengemeinde benannt. Sie hatten die Aufgabe, die Taufe zu bezeugen und die christliche Erziehung des Kindes zu fördern und zu überwachen. Die Zeugenfunktion ist heute noch die wichtigste Aufgabe der Paten. Mindestens ein Pate oder eine Patin ist notwendig, damit ein Kind getauft werden darf (Ausnahme: Taufe in Notfällen). Auch mehrere Paten sind möglich. Die meisten Kinder haben zwei, manche haben einen, manche auch drei oder vier. Pate werden kann, wer der evangelischen Kirche angehört. Paten sollten konfirmiert sein. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, katholische, orthodoxe oder freikirchliche Christen als Paten auszuwählen. Wer jedoch keiner christlichen Kirche angehört, kann nicht Pate werden. Viele Eltern verbinden mit der Wahl der Paten den Wunsch, dass, wenn ihnen selbst etwas zustößt, die Paten sich um das Taufkind kümmern. Die Paten haben jedoch keine weltlichen Rechte oder Pflichten in Bezug auf das Kind. Viele Eltern verbinden mit der Wahl der Paten den Wunsch, dass, wenn ihnen selbst etwas zustößt, die Paten sich um das Taufkind kümmern. Die Paten haben jedoch keine weltlichen Rechte oder Pflichten in Bezug auf das Kind. Im Falle des Todes der Eltern entscheidet ein Vormundschaftsgericht über das Sorgerecht. Das Gericht prüft im Einzelfall, welche Lösung dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Oft fällt die Wahl auf die Großeltern. Soll ein Pate das Sorgerecht erhalten, kann dies testamentarisch festgehalten werden. Das Gericht wird im Allgemeinen eine testamentarische Festlegung als einen Vorschlag berücksichtigen, kann sich jedoch dennoch frei auch für eine andere Lösung entscheiden.
Jörg Breu